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Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe, die in vielen Städten und Gemeinden erhoben wird, wenn ein Hund gehalten wird. Sie gehört zu den festen organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Hundehaltung und dient nicht der direkten Finanzierung von Leistungen für Hunde, sondern ist eine allgemeine Einnahmequelle der Kommunen.

Hund im öffentlichen Raum

Die Hundesteuer ist eine kommunale Pflichtabgabe für gehaltene Hunde.

Was ist die Hundesteuer?

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine sogenannte Aufwandssteuer. Sie wird nicht für den Hund selbst erhoben, sondern für den mit der Hundehaltung verbundenen Aufwand. Die Steuer ist kommunal geregelt, das heißt: Höhe, Ausnahmen und Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde.

Rechtlich betrachtet ist die Hundesteuer keine Gegenleistung für konkrete Angebote wie Hundewiesen oder Kotbeutelspender. Auch wenn diese oft im Zusammenhang mit der Hundehaltung stehen, besteht kein direkter Anspruch darauf.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Hundesteuerpflichtig ist in der Regel die Person, die einen Hund dauerhaft hält. Maßgeblich ist dabei nicht zwingend das Eigentum, sondern die tatsächliche Verantwortung und Unterbringung des Hundes.

Steuerpflicht entsteht meist:

  • mit der dauerhaften Aufnahme eines Hundes,
  • ab einem bestimmten Alter des Hundes (häufig ab 3–6 Monate),
  • bei Wohnsitz in der steuererhebenden Gemeinde.

Die Anmeldung muss eigenständig bei der zuständigen Kommune erfolgen.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Höhe der Hundesteuer variiert stark. Sie wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und kann sich auch nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richten.

Hund Typische jährliche Steuer
Erster Hund ca. 30–120 €
Zweiter Hund ca. 60–240 €
Dritter und weitere Hunde deutlich erhöht
Sogenannte Listenhunde teilweise mehrere hundert Euro

In einigen Gemeinden wird die Hundesteuer bewusst erhöht, um Mehrhundehaltung oder bestimmte Rassetypen zu regulieren.

Wofür wird die Hundesteuer verwendet?

Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Es gibt keine Zweckbindung. Das bedeutet:

  • Die Steuer finanziert nicht automatisch Hundewiesen.
  • Sie deckt nicht direkt Kosten für Kotbeutel oder Kontrollen.
  • Sie wird wie andere kommunale Steuern verwendet.

Manche Gemeinden investieren freiwillig einen Teil der Einnahmen in hundebezogene Infrastruktur, rechtlich verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht.

Steuerbefreiung und Ermäßigungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer möglich sein. Typische Beispiele sind:

  • Blinden- oder Assistenzhunde,
  • Rettungs- und Diensthunde,
  • Hunde aus dem Tierheim (zeitlich begrenzt),
  • soziale Härtefälle (je nach Kommune).

Die genauen Regelungen sind in der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde festgelegt.

Anmeldung und Kennzeichnung

Nach der Anmeldung erhält der Hundehalter in der Regel:

  • einen Hundesteuerbescheid,
  • eine Hundesteuermarke zur sichtbaren Kennzeichnung.

Die Hundesteuermarke muss oft am Halsband getragen werden, um bei Kontrollen nachweisen zu können, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist.

Was passiert bei Nichtanmeldung?

Wird ein Hund nicht angemeldet, kann dies als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Mögliche Folgen sind:

  • Nachzahlung der Hundesteuer,
  • Bußgelder,
  • zusätzliche Verwaltungsgebühren.

Viele Kommunen führen stichprobenartige Kontrollen durch oder gleichen Daten mit Tierärzten und Melderegistern ab.

Kritik an der Hundesteuer

Die Hundesteuer ist immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Kritische Punkte sind unter anderem:

  • fehlende Zweckbindung,
  • ungleiche Belastung je nach Wohnort,
  • Zusatzkosten für verantwortungsvolle Hundehaltung.

Befürworter argumentieren hingegen, dass die Steuer eine Lenkungsfunktion hat und Gemeinden bei der Organisation öffentlicher Räume unterstützt.

Wusstest du, dass …?
Die Hundesteuer existiert in Deutschland bereits seit dem 19. Jahrhundert und zählt zu den ältesten kommunalen Aufwandssteuern.